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Regimetreue Berichterstattung am Beispiel des 18.12

Ein Protestplakat charakterisiert die Lage der österreichischen Grundrechte, Demokratie und der dafür erforderlichen Medien treffend so:

"RIP Demokratie Österreich 2021 - Plötzlich und unerwartet".

Eine wichtige Voraussetzung für den Übergang in die seit einem Jahr erprobte (Notstands)-Regierungsform der "technokratischen Autokratie": alle Medienkanäle liefern in Einklang mit einer neuen Politiker-Generation eine flexibel interpretierbare Realität. Wichtig ist Einklang, Verpackung und wenn möglich kein verbindlicher Inhalt. Journalisten und Medienunternehmen mussten sich im Zeitalter der Digitalisierung und sozialen Medien vermehrt auf das Geschäft der "Meinungskonstruktion" konzentrieren, d.h. im Dienst ihrer Auftraggeber zu vermitteln, welche Fragen zu erörtern sind, welche nicht, und was man/frau über die präsentierten Themen zu denken hat.

 

Im Hintergrund bereitet unter anderen die (ehemals) grüne Partei und die sozialdemokratische Partei Österreichs eine Gesetzesreform zur Einführung einer europaweiten digitalen Identität als Grundlage für eine lückenlose Überwachung und zentrale Kontrolle von Gesundheitsdaten vor, um z.B. Wohnungskäufe durch Unerwünschte verbieten zu können, außerdem Gesetzesänderungen über die Verwendung genetisch veränderter Organismen und zu Erleichterung der Genehmigung für den Einsatz von Gentechnik für die Kriegsführung, am Menschen und in der Landwirtschaft (GVO Verordnung).

 

Nachträgliche Ergänzung: "Technokratie" bedeutet in dem Zusammenhang, für Normalsterbliche nicht beurteilbare Technologien als unabwendbare Entwicklungen mit und ohne Zustimmung der Betroffenen einzuführen, um dabei so viel Steuergeld wie möglich zu erbeuten. Dazu eignet sich auch die inzwischen zum Dogma stilisierte These der Auswirkungen von CO2 in Kombination mit der lückenlosen Ignoranz gegenüber anderen Wirkmechanismen auf das (für mich ohne Zweifel aus dem Ruder laufende) Welt-Klima. Daran werden jedoch die in der Zwischenzeit angelaufenen Geldbeschaffungsaktionen durch Großinvestoren (z.B. Aufkauf der deutschen Wärmepumpenindustrie) und der in ihrem Auftrag tätigen politischen Aktionisten nichts ändern. Dafür müssen wir die unvermeidlichen Folgen für hart erkämpfte Freiheitsrechte, Wohlstand und die soziale Absicherung tragen.

 

Plötzlich und unerwartet ...

 

Staatspropaganda und Gleichschaltung sind schleichende Gifte, die als selbst erfüllende Prophezeiungen ihre Auftraggeber ebenso in den Bann ziehen wie die Zielgruppen der einzelnen Medien. Ein bisschen "Meinungsbilden", d.h. zurecht Biegen, Wegschauen dort, genauer Nachfragen da  zählte schon immer zum Kerngeschäft der verantwortlichen Redaktionen. Abhängig vom Hintergrund und Ehrgeiz der Redaktionen von Parteizeitungen/Sendern wie "heute.at", Kleine-Mann oder Mittelstand-Blättern wie Kurier, Krone sowie Der Standard , Die Presse wurden Tag für Tag bewährte Techniken der Manipulation eingesetzt und zugleich ausreichend Unterhaltung und Gänsehaut geboten, um zu überleben. Aber die Unstimmigkeiten zwischen den Auftraggebern und die Unberechenbarkeit der Realität sorgten noch bis vor wenigen Jahren für gewisse Grenzen dieser "Umbildung" der Realität - mit Ausnahme einer schon seit Jahrzehnten bestehenden pro-amerikanischen Ausrichtung der Berichterstattung außerhalb Europas ("transatlantische Brücke").

 

In wenigen Monaten entwickelte sich die gefährdete österreichische Medienlandschaft auf Grund interner (R. Benkos Einkauf, türkise Reorganisation der Presseförderung) sowie externer Ereignisse (Notstandsregieren und europaweite Medienkontrolle) zu einem gleich geschalteten regimetreuen Medienapparat. Das Interesse an Vielfalt war schon zuvor bescheiden, und wurde durch über den Presserat in Eigenregie in Zaum gehalten. Aber solange ausreichend für Brot und Spiele gesorgt ist, fällt die jüngste Entwicklung nur einer betroffenen Minderheit auf: wer in einem beliebigen Thema nicht die Regierungslinie vertritt, bekommt mit bisher nicht gekannter Härte mediale Verunglimpfung und Hetze zu spüren, oder wird totgeschwiegen, wenn das effektiver erscheint. Auch die Sprache hat sich erschreckend gewandelt. Ein diffamierender, abwertender Jargon der technokratischer "Inquisition" verunmöglicht sachlichen Diskurs.

An die Stelle von Argumenten und Diskussion tritt wieder einmal die "rechte Gesinnung".

 

GegnerInnen von Impfzwang = Gewalt und Dummheit?

 

Aus persönlichem Interesse bin ich der Frage nachgegangen, wieviel Wahrheitsgehalt etwa in einer ORF Schlagzeile "Kundgebung durchbrach Polizeisperre" vom 18.12.2021 steckt, die vom regimetreuen "Qualitätsmedium" Der Standard fast wörtlich übernommen wurde. Beschämend ist auch nachfolgende Darstellung der voran gegangenen MFG Veranstaltung mit nachfolgenden spontanen Spaziergängen in der Online-Parteizeitung "heute.at" unter Berufung auf eine "Puls24" Reportage - die tatsächlich vor Ort gedreht wurde, wie meine Bilder beweisen - siehe unten:

"16:34 Neonazis, keine Kinder - Von der MFG initiert, ist nun nur noch der harte Kern vor Ort ... Wir haben mehrere Leute gesehen. die aussehen wie Neonazis. Auch den Kühnengruß (eine Abwandlung des Hitlergrußes) sowie Deutschlandfahnen habe man gesehen."

 

Hatte das Reporter Team ein Problem mit Kontaktlinsen oder der Uhrzeit? Falsche Stadt? Die geneigten Leser mögen mit Hilfe des unten anführten Bildmaterials selbst entscheiden.

Auch der unvermeidbare Hinweis darf nicht fehlen: "An die vorgeschrieben Maskenpflicht halte sich kaum jemand". (Anmerkung: orthografische Fehler wurden unverändert übernommen).

 

Quelle: heute.at

 

Warum trägt dann der Puls24 Reporter bei winterlichen Temperaturen im Freien keine Maske, wie es von TeilnehmerInnen an Spaziergängen gefordert wird? Diese Regelung war mir bis jetzt nicht bekannt, aber wen würde das heute noch wundern? Masken und der Sicherheitsabstand spielen hingegen keine Rolle, wenn regierungsnahe Kreise zu Regime-Jubel Veranstaltungen aufrufen - siehe mein Bericht zum "Gerangel der Lichtermeere".

 

ORF publiziert Fotos von Hass-Blogger, Standard konstruiert Durchbruch von Polizeisperren

 

Am Schwarzenbergplatz wurden zu diesem Zeitpunkt keine Polizeisperre durchbrochen, wie man unter Verweis auf aus dem Zusammenhang gerissenen Fotos des Bloggers "Danjiel_Suster" und der Fotografin Isabelle Ouvrard durch die Bildredaktion des ORF bzw. "Der Standard" zu unterstellen versucht. Tatsächlich wurde die MFG Versammlung am Schwarzenbergplatz nach der Veranstaltung vollständig von Absperrungen durch die Polizei eingekesselt - siehe auch beiliegende Fotos. Auch die in den Bildern nicht einsehbare Straße Richtung Hauptbahnhof war zusammen mit allen Seitengassen zu dieser Zeit bereits abgeriegelt. Nach dem die Einkesselung Seitens der Polizei beendet wurde, war auf der Höhe der Technikergasse und auch bei der Gußhausstrasse je ein ca. 1.5 m breiter Durchgang geöffnet, der den Heimweg der verbliebenen TeilnehmerInnen erschwerte. Zum Zeitpunkt der Aufnahme für "Der Standard" hatten bereits hunderte TeilnehmerInnen diesen Ausgang passiert, folglich ist die Unterstellung eines "Durchbruchs" absurd. Ein Großteil der gezeigten Personen ist bereits auf dem Heimweg von der MFG Veranstaltung, und konnte den Platz zu diesem Zeitpunkt nur mehr hier verlassen.

 

Quelle: Danjiel_Suster, in ORF Bericht zur Illustration verwendet

 

Da der Durchgang wegen der Traube der wartenden TeilnehmerInnen für Kinderwägen und Fahrräder nicht passierbar war, schob man die behindernden Sperren nach der Einkesselung etwa drei Meter zur Seite - Hinweis: bevor (!) das in der Folge diskutierte Foto für "Der Standard" entstand. Auf den im Anhang bereit gestellten Fotos ist gut erkennbar, dass die Polizei die TeilnehmerInnen nicht daran hinderte, und dass sich die Personen im Hintergrund geduldig am engen Durchgang anstellen.

 

Isabelle Ouvrard gelang nach diesen Szenen das nachfolgende Foto - dessen Darstellung mir vom Landesgericht Wien als Bildzitat untersagt wird, mit der Begründung, ich könnte den Bildinhalt wörtlich beschreiben - siehe dazu das unten angeführte Urteil. Dieses Foto hat die auffallend regimetreue Standard-Redaktion später genutzt, um ebenfalls die Geschichte von einem "gewaltsamen Durchbruch" zu konstruieren. Man nimmt damit in Kauf, drei TeilnehmerInnen der Demonstration zu diskreditieren. Sie haben zu einem späteren Zeitpunkt versucht, die bereits verschobene Stolperfalle zu beseitigen, vermutlich weil eine der HelferInnen besonders unter der beengten Situation litt.

 

       

Quelle: Isabelle Ouvrard, Der Standard -
Zensuriert mit Hilfe des Handelsgericht Wien und
dem Rechtsschutzverband der Fotografen Österreichs

 

In einem von der Fotografin angestrengten Prozess bestätigt sie ihr Einverständnis mit der irreführenden Verwendung des besagten Fotos. Es folgt ein Auszug aus dem bemerkenswerten Urteil, das in der Folge aus meiner Sicht erläutert wird. Es handelt sich um einen Musterprozess, wie im Jahr 2023 eine Rechtsperson mit unerwünschter Gesinnung in Österreich behandelt wird, wenn Gericht und Kläger kooperieren.

 

In diesem Fall wären die vor kurzem zusätzlich eingeführten Zensur-Maßnahmen nicht erforderlich gewesen, wie z.B. mehrere neue "Hate Speech Acts", der "Digital Service Act" der EU und die Aushebelung des Artikel 10 EMRK "Freie Meinungsäußerung" durch "Herabstufung der Sichtbarkeit" unerwünschter Meinungen in sozialen Medien. Mit "Herabstufung" ist gemeint, dass in Social Media Plattformen wie Facebook, Google Produkten und Twitter/X für unerwünscht erklärte Beiträge nur mehr für den Autor und bestenfalls innerhalb einer kleinen Chat-Gruppe (z.B. < 9 Personen) sichtbar bleiben um eine lückenlose Zensur zu gewährleisten.

 

Im Fall des Handelsgerichts Wien vom April 2023 zeigt schon die positive oder negative Verwendung des Begriffes "nachvollziehbar" im erwähnten Urteil die Effizienz der "Gesinnungsjudikatur": alle positiven Wertungen gehen an die Partei mit "rechter Gesinnung", alle negativen an die Partei mit "unerwünschter Gesinnung" - d.h. deren Eingaben sind für die zuständige Richterin "nicht nachvollziehbar". Es reicht bestehende Gesetze konsequent "kreativ" anzuwenden um das gewünschten Ergebnis zu erhalten. Ich stelle das Urteil auf Anfrage zur Verfügung.

 

 

 

Auszug aus dem Urteil vom 28.4.2023 zur Rechtssache HG 13 Cg 23/22t. Hinweis: Erkennbare Gesichter wurden nachträglich verpixelt.

 

 

Einschub: Skandalöses Urteil verwehrt Bildzitat für kritische Berichterstattung

 

Die Bearbeitung der erwähnten Klage des Rechtsschutzverband der Fotografen Österreichs verdeutlicht, wie die österreichische Fassadendemokratie im Dienst von Großinvestoren von einer darauf abgestimmten Gesinnungsjudikatur unterstützt wird: die erste Instanz stuft, wie bereits erwähnt, alle von mir eingebrachten Beweis als "nicht nachvollziehbar" ein. Dafür folgt das Urteil jeder Behauptung der Gegenseite, die eine "passende" Gesinnung zur Schau stellt.

 

Auf diese Weise werden im Schriftsatz des Urteils maßgeschneiderte "Tatsachen" konstruiert, die sich bei Bedarf auch in nachfolgenden Prozessen zitieren lassen. So wird an einer für ihre Nutznießer maßgeschneiderten Realität aus vielen ähnlich hergestellten Bausteinen gezimmert.

Aussagen der Klägerin, die das Urteil des Handelsgerichts "als stimmig" wertet:

  • Sie habe meine Anfrage, ob ich ihr Werk korrekt zitiere, nicht erhalten. Ich kann nachweisen, dass ich diese Anfrage an ihre Mailadresse verschickt habe, da der empfangende Mailserver die Auslieferung bestätigt hat. Die Richterin hat mein mündlich vorgebrachtes Angebot ignoriert, ein Protokoll des Mailservers zur Prüfung zu verwenden. Im Protokoll wird mir später unterstellt: "Die Aussagen von DI Demmer hierzu waren hingegen nicht nachvollziehbar. Er konnte nicht konkret darlegen, an welche E-Mail-Adresse er diese Nachricht geschickt hatte." Ich hab im Prozess ausgesagt, dass ich die Mail an Frau Ouvards Adresse geschickte habe. Mein Angebot das Mailprotokoll dazu vorzulegen, wurde von der Richterin nicht kommentiert und meine Aussage offenbar ohne weitere Prüfung als Lüge eingeschätzt.
    Weiter im Protokoll: "Isabelle Ouvrard sagte glaubwürdig und nachvollziehbar aus, dass sie die Anfrage ... nie erhalten bzw gesehen habe.". Aber sie "überprüft täglich, wo ihre Bilder verwendet werden." Weiters: "Auf die Verwendung ihres Lichtbildes durch die Beklagte stieß sie durch Zufall ...". Das Gericht würdigt offensichtlich unrealistische Behauptungen.
  • Weiters führte die Klägerin an, sie habe die Behinderung der dargestellten Person rechts im Bild nicht erkannt, obwohl sie über das hochauflösende Original verfügt. Dieser Aussage schließt sich die Richterin ohne Zögern an. Sie fordert dazu keine detailliertere Version des Fotos zur Abklärung an, über die die Klägerin ohne Zweifel verfügt. Das Gericht erklärt meine unerwünschte Eingabe für "nicht nachvollziehbar" und die passende Entscheidung ist getroffen.
  • Die Klägerin führt in der mündlichen Aussage an, plötzlich hätten sich "Anhänger Rutters" (Anmerkung: gemeint ist Martin Rutter) zusammengefunden um die Sperren zu durchbrechen (sinngemäße Wiedergabe: ich finde keine Erwähnung im Protokoll). In meinen Augen ist das äußerst unglaubwürdig: Zunächst waren die bunt gemischten Teilnehmer der Kundgebung eingekesselt. Zum Aufnahmezeitpunkt ihres Fotos war diese Sperre an den Seiten wieder geöffnet, und ein gemischtes Publikum verließ den Schwarzenbergplatz. Wie immer Frau Ouvrard "Anhänger Rutters" identifizieren mag, zum Zeitpunkt ihres Fotos, aber auch vorher, während der Einkesselung trat keine besondere Gruppierung in Erscheinung und konnte auf Grund der Umstände auch nicht "plötzlich" erscheinen.

Die nachfolgende Behauptung im Urteil 1. Instanz ignoriert den Zeitpunkt der Aufnahme des Fotos - nämlich nachdem der Polizei-Kessel zur Einschüchterung wieder geöffnet wurde: "Auf dem Foto ist klar ersichtlich, dass mehrere Personen eine Polizeisperre durchbrechen, indem sie die Absperrung wegzerren." Das Urteil ignoriert weiters das umliegende Szenario und die physikalischen Gesetze, die den angenommenen Sachverhalt so nicht zulassen:

 

Den handelnden Personen war es zu dem Zeitpunkt aus meiner Sicht nicht möglich, diese Sperren für einen "Durchbruch" zu bewegen, wie folgende Grafik veranschaulicht. Sie "zerren", daran besteht kein Zweifel, aber "wegzerren" ist ohne Superheldenkräfte sehr unwahrscheinlich:

Warum die Teilnehmerinnen der Kundgebung es trotzdem versuchten, könnte mit dem Stress der Einkesselung zusammenhängen, dem eine der Teilnehmerinnen offensichtlich nicht gewachsen war nach dem Polizeikessel, den Hundestaffeln, kreisenden Hubschraubern, Androhung einer stundenlangen Perlustrierung usw. Sie wollte vielleicht den engen Ausgang nicht benutzen? Aber das ist reine Spekulation.

 

Selbst wenn die drei Teilnehmerinnen über die Kräfte einer Baumaschine verfügen, um eine verbundene Kette von 5 Absperrgittern zugleich gegen die Haftreibung zu verschieben, was hätten sie damit gewonnen? Der Heimweg über zwei enge Ausgänge links und rechts war schon seit 15-30 Minuten frei, wie meine Fotos im Anhang belegen. D.h. selbst dann handelt es sich aus meiner Sicht nicht um einen "Durchbruch", zumal drei Personen keinen relevanten Durchbruch zu Stande bringen. Eine große Ansammlung von "Anhängern Rutters", wie sie Frau Ouvrard wahrgenommen haben will, sind im Bild auch nicht erkennbar, um anschließend einen "Durchbruch" zu vollenden. Das gilt auch für die von mir gemachten Aufnahmen kurz davor und danach.

 

Für ein nach Gesinnung urteilendes Gericht spielen solche Widersprüche keine Rolle. Der/die LeserIn möge selbst beurteilen, ob dieser Artikel die Voraussetzung für ein "Bildzitat" erfüllt, das laut der Begründung im Urteil „nur zur Erläuterung des Inhalts zulässig ist" und mir eben dafür erlauben würde, das Bild ohne Zustimmung der Fotografin zur Erläuterung in der vorliegenden kritischen Auseinandersetzung abzubilden.

 

Bezeichnend: das Gericht fordert von mir, diskutierte Bilder in Prosa zu beschreiben, zitiert aber im Urteil 1. und 2. Instanz selbst in Bildform, siehe Auszug aus dem Urteil. Wer bis jetzt auf eine Wiederherstellung des Rechtsstaats nach 2020 gehofft hat dürfte diesen und viele weitere Gesinnungsprozesse der letzten Zeit nicht mitverfolgt haben. Zudem verschlechtert sich auch die Rechtslage im Eiltempo zu Gunsten eines Totalitären Regimes über die nationalen Grenzen hinaus.


ORF Berichte

 

Noch beschämender die Praktiken in den ORF Berichten: Der Blogger "Danjiel_Suster" verunglimpft in seinem Blog auf nitter Menschen, die sich für Grundrechte in Österreich und für die Erhaltung einer demokratischen Gesellschaft engagieren. Zudem begleitet er als vermeindlicher Demonstrant die Proteste und versucht möglichst gewalttätige Szenen zu filmen, auch wenn die Veranstaltungen in der Regel friedlich ablaufen. Da seine Ausbeute bei der MFG Veranstaltung am 18.12 offenbar nicht befriedigend war, nutzte er die Verbreiterung des Nadelöhr-Ausgangs um eine vom ORF als "Beleg" für einen gewaltsamen Durchbruch verwendete Szene zu filmen - siehe Screenshot des ORF Berichtes vom 18.12 im Abschnitt mit den Fotos. Die dort dokumentierten friedlichen Protestspaziergänge tituliert er als "Mob aus Rechtsextremen, Verschwörungstheoretikern und Covidleugnern" ganz im Inquisitions-Sprachgebrauch der regimetreuen Medien "heute.at", "ö24", "kronenzeitung.at" und dem erwähnten "Der Standard".

 

In seinem zweiten "Gewaltvideo" laufen ein Mann und eine Frau durch eine Reihe von Polizisten in einer Seitengasse. Auch Anrainer, Touristen und zufällige Passanten wurden durch die Polizeieinsätze überrascht und an der Heimreise bzw. am Weg zu den öffentlichen Verkehrsmitteln gehindert, wie meine unten angeführten Bilder zeigen. Manche verloren dabei vielleicht die Nerven, aber wo ist hier ein "Durchbruch" von Demonstranten erkennbar? Es ist vielmehr ein Skandal, so mit StaatsbürgerInnen umzugehen.

 

   

Quelle: Danjiel_Suster. Anmerkung: die von der Polizei gestoßenen Passanten oben rechts wurden in ORF Bericht zur Illustration verwendet 

 

Diese niveaulosen Postings finden bei einschlägigem Publikum Anklang. Alle zuvor Genannten arbeiten mit Hochdruck an einer Spaltung der österreichischen Gesellschaft und mittelfristig an dem Stoff, nach dem sich dieser Blogger sehnt.

 

Nachtrag: Ein Foto im Anhang dokumentiert auf den Absperrungen einen vermeindlichen Demonstranten, der zu diesem Zeitpunkt mit dem Smartphone die Verbreiterung filmt, die er mit von ihm selbst veranstaltetem Tumult-Lärm unterlegt, da es offenbar nicht ausreichend Gewalt durch TeilnehmerInnen zu filmen gab.

 

 

Bilder von der MFG Veranstaltung am 18.12 2021 und von einem friedlichen Protestspaziergang

 

Sonntag, 02. Januar 2022